Arbeitsvertrag kündigen – Vorlage für Arbeitnehmer
✏️ Tipp: Du kannst den fertigen Text oben direkt anklicken und frei bearbeiten – Kopieren, PDF, E-Mail & Druck übernehmen deine Version. „↺ Neu erzeugen“ setzt auf die Vorlage zurück.
✓ So verschickst du es richtig
- Schreiben ausdrucken und eigenhändig unterschreiben
- Per Einschreiben (Einwurf genügt meist) versenden – Beleg aufbewahren
- Mit dem 🗓-Button eine Erinnerung setzen: Bestätigung in 14 Tagen da?
- Bestätigung abheften, Abbuchungen nach Vertragsende kontrollieren
Der Jobwechsel steht fest? Dieser Generator erstellt dein Kündigungsschreiben für den Arbeitsvertrag – formal sauber, inklusive der Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, die du keinesfalls vergessen solltest. Die gesetzliche Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 BGB); dein Arbeits- oder Tarifvertrag kann längere Fristen vorsehen – die verlängerten Fristen bei langer Betriebszugehörigkeit gelten allerdings nur für den Arbeitgeber, sofern der Vertrag nichts anderes sagt. Absolut entscheidend ist die Form: Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nur schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift wirksam (§ 623 BGB) – E-Mail, Messenger oder Fax genügen nicht. Übergib das unterschriebene Schreiben am besten persönlich gegen Empfangsbestätigung oder per Einwurf-Einschreiben. Kündige erst, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist, und stimme den Austrittstermin mit deiner Resturlaubsplanung ab. Dieses Muster ist eine unverbindliche Vorlage und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist habe ich als Arbeitnehmer?
Gesetzlich vier Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 BGB). Arbeits- oder Tarifvertrag können längere Fristen vorsehen – der Blick in den eigenen Vertrag ist Pflicht.
Reicht eine Kündigung per E-Mail?
Nein. Arbeitsverträge können nur schriftlich mit Original-Unterschrift gekündigt werden (§ 623 BGB) – sonst ist die Kündigung unwirksam.
Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja, auf ein qualifiziertes Zeugnis mit Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (§ 109 GewO). Fordere es direkt im Kündigungsschreiben an – das beschleunigt die Ausstellung.