SPIEGEL-Abo kündigen – Vorlage mit Adresse

Adresse vorausgefüllt (Stand Juli 2026, ohne Gewähr) – bei Bedarf einfach anpassen.

Dein fertiges Schreiben

    

✏️ Tipp: Du kannst den fertigen Text oben direkt anklicken und frei bearbeiten – Kopieren, PDF, E-Mail & Druck übernehmen deine Version. „↺ Neu erzeugen“ setzt auf die Vorlage zurück.

✓ So verschickst du es richtig

  1. Schreiben ausdrucken und eigenhändig unterschreiben
  2. Per Einschreiben (Einwurf genügt meist) versenden – Beleg aufbewahren
  3. Mit dem 🗓-Button eine Erinnerung setzen: Bestätigung in 14 Tagen da?
  4. Bestätigung abheften, Abbuchungen nach Vertragsende kontrollieren

Dein SPIEGEL-Abo-Abo kündigen: Dieser Generator erstellt das Kündigungsschreiben mit der richtigen Anschrift – Kundennummer eintragen, kopieren oder drucken, nachweisbar abschicken. Print- und Digital-Abos (SPIEGEL+) laufen teils getrennt – nenne im Schreiben ausdrücklich, welches Abo du kündigst, oder kündige beide. Zeitungs- und Zeitschriften-Abos hatten traditionell lange Laufzeiten mit automatischer Jahresverlängerung – für Neuverträge gilt auch hier: Nach der Erstlaufzeit ist nur noch monatliche Kündbarkeit zulässig, mit höchstens einem Monat Frist. Bei Digital-Abos greift zusätzlich der gesetzliche Kündigungsbutton. Prüfe im Schreiben gleich, ob du zu viel gezahlte Beträge (etwa bei Vorauszahlung des Jahresabos) anteilig zurückverlangen kannst – bei außerordentlicher Kündigung steht dir das zu. Nutze nach dem Versand die Kalender-Erinnerung unter dem Schreiben, um die Eingangsbestätigung nachzuhalten, und unseren Kündigungsfrist-Rechner, um den spätesten Absendetag zu bestimmen. Dieses Muster ist eine unverbindliche Vorlage und ersetzt keine Rechtsberatung; die Anschrift ist nach bestem Wissen gepflegt (Stand Juli 2026) – im Zweifel wirf einen Blick ins Impressum des Anbieters.

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt für mein SPIEGEL-Abo-Abo?

Bei Neuverträgen: nach der Erstlaufzeit monatlich kündbar mit maximal einem Monat Frist. Altverträge können abweichen – Blick in die Abo-Bedingungen.

Bekomme ich vorausbezahltes Geld zurück?

Bei regulärer Kündigung läuft das Abo bis zum bezahlten Ende. Bei berechtigter außerordentlicher Kündigung muss der Verlag zu viel Gezahltes anteilig erstatten.

Gilt die Kündigung auch für das Digital-Abo?

Nur wenn es derselbe Vertrag ist. Print und Digital laufen teils getrennt – kündige im Zweifel beide ausdrücklich und nenne beide Kundennummern.

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